Mit der Annahme der kantonalen Steuergesetzrevision hat die Aargauer Stimmbevölkerung einen wichtigen Wegweiser für einen attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau gesetzt. Zwei weitere Gesetzesvorlagen, die derzeit in der Anhörung sind, werden ebenfalls einen direkten Einfluss auf die Standortattraktivität des Kantons haben. Aufgrund übergeordneter nationaler beziehungweise internationaler Bestimmungen müssen einerseits die Regelungen zum Eigenmietwert angepasst und andererseits die ausländische Hinzurechnungsbesteuerung im kantonalen Gesetz abgebildet werden. Die FDP Aargau hat zu beiden Vorlagen Stellung genommen und orientiert sich dabei am liberalen «So wenig Regulierung wie nötig, so viel Freiheit wie möglich». Die durch die beiden Vorlagen zusätzlich generierten Steuereinnahmen sind entsprechend wieder durch gezielte Entlastungen an Bürgerinnen und Bürger zurückgeben.