Entwurf der GAF-Reform teils mutlos; Beibehaltung der Schuldenbremse wichtig – Immobilienfinanzierung weiterhin ein Murks

Das mittlerweile mehrjährige Projekt der Teilrevision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) kommt in wichtigen Teilen nicht entscheidend voran, wie der heute präsentierte Vorschlag des Regierungsrats leider zeigt. Immerhin: Das Erfolgsmodell Schuldenbremse – eine freisinnige Errungenschaft – wird nicht angetastet. Gesunde Kantonsfinanzen sind von grosser Wichtigkeit, sie entlasten vor allem auch Bevölkerung und Wirtschaft. Als mutlos muss das geplante neue Finanzierungsmodell Immobilien bezeichnet werden. Der Regierungsrat sieht keine doppelte Schuldenbremse wie bei den Gemeinden vor, sondern möchte die bisherige, weniger griffige Kompromisslösung fortführen. Die Bemühungen zu Vereinfachungen bei der Steuerung des Aufgaben- und Finanzplans und den damit verbundenen Bürokratieabbau begrüsst die FDP.

Im vergangenen Frühjahr hat sich die FDP Aargau vehement gegen die vorgesehene Aufweichung der Schuldenbremse gewehrt. Mit Erfolg: Die nun überarbeitete Vorlage für eine Revision sieht von einer Schwächung dieses Instrumentes ab und schlägt auch keine Abschaffung des Höhenverschuldungsreferendums mehr vor. Dies begrüsst die FDP. Die Schuldenbremse ist aus freisinniger Sicht für eine nachhaltige Finanzpolitik absolut zentral und darf weder ausgehebelt noch umgangen werden. Ein massloses Überborden bei den Ausgaben bleibt ausgeschlossen. Die Bevölkerung im Aargau kann darauf zählen, dass der Kanton auch in Zukunft strukturell gesund ist. Der Aargau muss attraktiv bleiben als Wohn- und Wirtschaftsstandort, als Ort zum Leben und Arbeiten. Hierfür sind gesunde Kantonsfinanzen das notwendige Fundament.
 

Finanzierungsmodell Immobilien überzeugt nicht
Die FDP hat in den seit mehreren Jahren andauernden Diskussionen über das Finanzierungsmodell Immobilien wiederholt gefordert, dass eine doppelte Schuldenbremse mit einer Investitionsrechnung analog den Gemeinden eingeführt wird. Mit Erfolg hatte sich die freisinnige Fraktion 2019 für eine Befristung der aktuellen Regelung bis 2023 eingesetzt, um dem Regierungsrat Zeit für die Erarbeitung einer tauglicheren Gesetzesvorlage einzuräumen. Leider ist es der Regierung nicht gelungen, eine überzeugende neue Vorlage zu erarbeiten. Stattdessen wird eine unbefristete Fortführung der aktuellen Übergangslösung vorgeschlagen. Massnahmen wie die Erhöhung des Schwellenwertes bei Immobilienprojekten von 20 auf 50 Millionen Franken bei zeitgleicher Aufhebung der Begrenzung der jährlichen Entlastungswirkung unterstellt zwar weniger Projekte der Sonderlösung, schwächt jedoch den Effekt der Schuldenbremse. Dies ist aus Sicht der FDP keine weitsichtige Lösung. Die FDP wird sich in den anstehenden Kommissions- und Parlamentsberatungen entsprechend einbringen und weiterhin die Einführung einer doppelten Schuldenbremse fordern.
 

Sinnvolle Prozessoptimierungen
Weitere Bereiche der Revision wie die übersichtlichere Gestaltung der Beratungsunterlagen von Finanzgeschäften im Grossen Rat und Vereinfachungen der Kompensationsmöglichkeiten durch den Regierungsrat innerhalb des Globalbudgets sind sinnvoll. Sie werden von der FDP unterstützt. Der separate Beschluss über eine allfällige Erhöhung der Lohnsumme der Staatsangestellten regelt die vieldiskutierte Systempflege auf angemessene Weise: Der Grosse Rat entscheidet über die Freigabe von Finanzmitteln, der Regierungsrat über deren gezielten Einsatz.

 

Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Finanzen und Ressourcen:
«Die FDP-Fraktion ist erfreut, dass an der Schuldenbremse festgehalten wird. Das ist zentral für eine nachhaltige Finanzpolitik. Das Finanzierungsmodell Immobilien überzeugt hingegen nicht und bleibt ein Flickwerk. Wir werden uns weiterhin gezielt mit Verbesserungsvorschlägen einbringen.»

 

Weitere Auskünfte:
Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Finanzen und Ressourcen, Tel. 079 698 83 07
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78