Wie gewerbefreundlich ist das Bundesparlament wirklich?

Eigentlich wollte die Kommission für Rechtsfragen eine geltende Regelung auf KMU und Gewerbebetriebe ausdehnen, damit diese vor missbräuchlichen Geschäftsbedingungen geschützt werden. Dazu wäre jedoch eine Fristverlängerung notwendig geworden, die leider auf Antrag des SVP-Nationalrates Hans-Ueli Vogt abgelehnt wurde

Sie nerven den praxisorientierten Unternehmer: die ellenlangen Bedingungen, die jeder Submission voranstehen. Nicht mehr das gesprochene Wort zählt, sondern die formaljuristischen Beiblätter, die häufig umfangreicher sind als das eigentliche Leistungsverzeichnis. Das Merkmal solch allgemeiner Geschäftsbedingungen besteht darin, dass sie nicht individuell verhandelt, sondern von der Bauherrenseite gestellt und leider häufig zu Lasten der Unternehmer ausgestaltet werden. Feinsäuberlich werden die zahlreich auszufüllenden Felder von der Administration vorbereitet und der Projektleiter oder Chef überfliegt die nicht mehr endend wollenden Seiten quer. Schnell übersieht man einen Satz, der uns später teuer zu stehen kommen könnte. Auch beim Unterzeichnen des Werkvertrages nimmt man sich selten die Mühe, die einzelnen Vorgaben nochmals sorgfältig durchzulesen. Mit Schwung setzt man zur finalen Unterschrift an, freut sich über den Auftrag und akzeptiert damit sämtliche aufgeführten Geschäftsbedingungen.

Auch wenn wir dann im Nachhinein die Ansicht haben, dass es Bedingungen gibt, die wir als KMU als missbräuchlich erachten, haben wir vor Gericht keine Chancen, diese anzufechten. Was bei einfachen Konsumentenverträgen im entsprechenden Gesetz als Klagerecht eingebaut wurde, muss von uns Unternehmen geschluckt werden. Ganz einfach, weil wir Gewerbler an der letzten Wintersession das Ausmass eines Ablehnungsantrages aus den Reihen der SVP nicht erkannt haben.

2014 forderte nämlich der grünliberale Politiker Beat Flach mit einer parlamentarischen Initiative zu Recht, dass das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb so zu ändern sei, dass die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen, die in Treu und Glauben zum Nachteil der anderen Vertragspartei ein erhebliches Missverhältnis vorsehen, in jedem Fall als unlauter gilt. Diese Initiative wurde vor fast zwei Jahren auch tatsächlich angenommen. Leider aber ist die Frist zur Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs verstrichen und der Nationalrat hätte in dieser Wintersession einer Fristverlängerung zustimmen müssen. Mit 92 zu 97 Stimmen wurde diese Fristverlängerung jedoch abgelehnt und somit das Begehren bachabgeschickt. Und damit werden KMUs nicht vor missbräuchlichen Geschäftsbedingungen geschützt. Wohlverstanden mit Hilfe eines fast geschlossenen bürgerlichen Blocks. Da frage ich mich, wie gewerbefreundlich das Bundesparlament wirklich ist?